Beiträge von Quaputzi
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Verzug ist erst, wenn der geplante Liefertermin um 6 Wochen überschritten wurde.
So steht es in meinem Kaufvertrag. Dann setzt man eine Nachfrist und kann danach den Vertrag stornieren.
Und die Verkäufer können sehr wohl nachschauen, wann das Fahrzeug zur Produktion eingeplant wurde.
Zumindest mein Verkäufer nannte mir den Termin für mein Auto.
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Also im Ford Shop kostet der Satz Allwetternatten für Fahrer und Beifahrerseite 70 Euro.
Solche werde ich mit auf jeden Fall für den Winter zulegen.
Im Sommer habe ich, aktuell im Kuga, die normalen Teppiche und darauf noch dicke Wollteppiche, mit Fransen und Perser Muster.
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Beim E-Auto?
Wo sitzt die denn und wozu soll die überhaupt da sein?
Beim Verbrenner, damit der Motor beim anhalten weiterlaufen kann und um die Übersetzungsverhältnisse des Getriebes schalten zu können.
Der E-Motor stoppt zusammen mit dem Fahrzeug. Der hat genug Drehmoment, dass er beim anlaufen ("starten") das Fahrzeug direkt mit antreibt.
Und Übersetzungsverhältnisse müssen auch nicht geschaltet werden. Der hat nur 1 Gang. (Übrigens eine UNTERsetzung, da der Motor bis ca. 25.000Umdrehungen macht)
Elektromotoren sind schon was feines, deshalb werden sie schon seit Jahrzehnten überall dort eingesetzt wo der "Strom" per Kabel kommt.
Da ist die Anhängerkupplung gemeint. Die ist mit dem Fahrzeug oder den tragenden Teile verbunden.
Und auch diese Verbindungen und Bauteile sind nicht ohne Grenzen belastbar.
Das aber nicht zwangsläufig bei den eingetragenen Werten die absolute Grenze liegt, ist mal sicher.
Da sind ja Sicherheitswerte vorhanden.
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Das habe ich auch beim KUGA. Der beschleunigt dann auch auf die zulässige Geschwindigkeit und auf der Autobahn dann bis zur Richtgeschwindigkeit, also 130.
Ging mir persönlich auf den "Zeiger".
Daher habe ich die adaptive Geschwindigkeitsregelung schon seit 2 Jahren deaktiviert. Andere Option habe ich bisher bei dem System nicht gefunden.
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Also, in der Betriebsanleitung, Seite 280, ist die zulässige Dachlast mit 75 kg spezifiziert oder angegeben.
Fahrzeug mit Glasdach und in Bewegung. Statisch sind 300 kg zulässig.
Und daran würde ich mich dann halten.
Es gibt in dem Dokument auch keinen Unterschied zwischen "mit und ohne Glasdach".
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Ehrlich gesagt habe ich im Bestands-PKW einmal das Ladekabel eingestöpselt und gut ist. Seit vier Jahren lümmelt das Kabel da herum.
Itzak :
So ist es auch bei unseren Autos. USB Kabel angesteckt und dann so lassen und im Bedarfsfall Gerät anstecken.
Und bei meinem Kuga steckt noch ein USB Stick dran, mit MP3 Dateien....der wird aber fast nie genutzt, das das Smartphone von mir nur noch über Blauzahn verbunden ist.
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Also in der Betriebsanleitung sind ja die zulässigen Dachlasten vom Hersteller spezifiziert.
Und wenn es die Träger von Ford im benachbarten Ausland gibt und das in der Betriebsanleitung nicht expliziet als unzulässig fixiert ist , würde ich es drauf an kommen lassen.
Persönlich fahre ich schon seit Jahren nicht mehr mit Gepäck auf dem Dach rum.
Das würde ich eher auf die AHK packen oder gleich in einen Anhänger.
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Das Autolock nennt sich " Italienschaltung" und kann sich wohl über die Software, von willigen Werkstätten, ab und an geschaltet werden.
Ebenso wie der Quittierton der Hupe, beim verriegeln. Und der Ton ist, soweit ich es kenne, in Schland verboten.
Zumindest ist das beim Kuga so. Bei meinem aktuellen Fahrzeug verriegelt es sich nicht automatisch.
Bei dem e Mokka meiner Frau verriegln die Türen automatisch, ab einer gewissen Geschwindigkeit.
Wenn man das Auto aus schaltet, kann man die Türen ohne Problem normal öffen, ebenso auch, wenn der Beifahrer beim Anhalten aussteigen will.