... wir (eine kleine Immobilien GmbH) haben schon seit vielen Jahren PV-Anlagen, da sind auch die Einspeisevergütungen noch höher.
2023 haben wir dann beim Büro auf einer Garagenreihe noch 29,7 kWp mit einem 10 kWh Speicher installiert. Die würde sich über die Jahre auch mit den 8 Cent Einspeisevergütung rechnen, von daher setze ich bei der theoretischen Berechnung eben die 8 Cent Einspeisevergütung an.
Unser Ziel war jedoch ein Anderes. Wir hatten beim Büro auch wegen der Autos einen doch recht hohen Stromverbrauch. Der Plan war, natürlich einerseits möglichs viel PV-Strom direkt zu verbrauchen und andererseits übers Jahr das an Einspeisevergütung zu generieren, was wir andererseits noch an Stromkosten bezahlen. Dazu müssen wir durch die Preisdifferenz gut 4 x soviel Strom einspeisen, wie wir aus dem Netz ziehen. Hier im Bayer. Wald kann es auch mal sein, dass im Winter Schnee auf den Modulen liegt und über Wochen/Monate nur Netzstrom bezogen wird.
Die letzten beiden Winter waren diesbezüglich gnädig, so dass wir unterm Strich mehr Einspeisevergütung erhalten haben, als wir an Stromkosten bezahlt hatten. Im Jahr 2024 hatten wir einerseits noch einen Netzbezug von 3.894 kWh, haben aber andererseits 17.822 kWh eingespeist. Und die Anlage amortisiert sich eben über die früheren Stromkosten.
Finanzierung war nicht erforderlich und selbst, wenn es sich mal ein Jahr nicht rechnen sollte, sehen wir es als Beitrag für die Umwelt.
Und irgendwie macht E-Auto-Fahren noch mehr Spaß, wenn es mit selbst produziertem Strom erfolgt 
Wartungskosten sind bisher nicht angefallen und die Versicherung ist relativ günstig.
Hinzu kommen natürlich noch die Vorteile der Dienstwagenregelung. 0,25% Versteuerung und der Betrieb kann seine Angestellten (der ich als Geschäftsführer ja bin) auch seine privaten BEVs kostenlos laden lassen, ohne dass dafür geldwerter Vorteil zu versteuern wäre.
Aber da gibt es hier sicher Freaks, die sich intensiver mit der Thematik auseinandersetzen.