Seit 01.01.2024 gilt eine Neuregelung bei § 14a EnWG:
Wallboxen ab 4.2 kWh müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden. Die Wallbox gilt dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung und kann vom Netzbetreiber ggf. auf 4.2 kWh runtergeregelt bzw. wenn die Wallbox dies nicht unterstützt ganz abgeschaltet werden. Hierfür muss ein Rundsteuerempfänger nachgerüstet werden. Dafür benötigt man einen Elektriker. Einfach und kostengünstig sieht anders aus.
Für die vor 01.01.2024 installierten Wallboxen gilt Bestandsschutz. Habe aber auch schon gelesen, dass auch diese in ein paar Jahren einen Rundsteuerempfänger nachrüsten müssen.