Beiträge von Richard

    Seit 01.01.2024 gilt eine Neuregelung bei § 14a EnWG:

    Wallboxen ab 4.2 kWh müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden. Die Wallbox gilt dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung und kann vom Netzbetreiber ggf. auf 4.2 kWh runtergeregelt bzw. wenn die Wallbox dies nicht unterstützt ganz abgeschaltet werden. Hierfür muss ein Rundsteuerempfänger nachgerüstet werden. Dafür benötigt man einen Elektriker. Einfach und kostengünstig sieht anders aus.

    Für die vor 01.01.2024 installierten Wallboxen gilt Bestandsschutz. Habe aber auch schon gelesen, dass auch diese in ein paar Jahren einen Rundsteuerempfänger nachrüsten müssen.

    Der Ford Explorer wird mein erstes E-Auto sein. Daher fehlen mir die Erfahrungen. Den Explorer möchte ich mit PV-Überschuss laden. Erst wenn der Hausverbrauch und die Stromspeicherladung (z.B. zu 50%) "gesättigt" sind soll der Ford laden. Die Wallbox kann ich vermutlich wie gewünscht steuern. Das wird sich 2025 zeigen.


    Hat schon jemand Erfahrungen mit welcher minimalen Leistung z.B. 1kWh der Ford zu Laden beginnt?

    Was macht der Ford bei Unterbrechungen, weil eine Wolke drüber zieht oder ein großer Verbraucher im Haus eingeschaltet wird und die Wallbox wieder eingeschaltet wird? Am besten wäre, der Ford würde sofort laden, wenn an der Wallbox der Strom eingeschaltet bzw. die Ladung freigegeben wird. Wandlungsverluste bei geringer Ladung interessieren hier weniger, wichtig wäre der sofortige Ladebeginn.


    Hat hier einer Erfahrungen mit anderen E-Autos?

    Meinen Explorer habe ich ohne Wärmepumpe bestellt. Steht in der Garage mit einer Wallbox. Im Sommer kann mit PV-Überschuss geladen werden. Öffentliche Ladestationen brauche ich nur im Urlaub. So der Plan...

    Der Stromverbrauch fürs Vorheizen spielt dadurch keine große Rolle. Darum habe ich auf den Mehrpreis verzichtet. In die Arbeit sind´s 25 km.