Mein Versorger hat auf seiner Homepage ein Formular zur Meldung der Wallbox. Mein Installationsbetrieb hat das Formular ausgefüllt an den Versorger gemailt (Einige Daten waren mir nicht bekannt). War Anfang des Jahres, seitdem nichts mehr gehört.
Wallboxen 11kw
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für 11kw ist ja auch nur eine kurze Formsache zur Erfassung. Anders bei 22 kW etc.
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Seit 01.01.2024 gilt eine Neuregelung bei § 14a EnWG:
Wallboxen ab 4.2 kWh müssen dem Netzbetreiber gemeldet werden. Die Wallbox gilt dann als steuerbare Verbrauchseinrichtung und kann vom Netzbetreiber ggf. auf 4.2 kWh runtergeregelt bzw. wenn die Wallbox dies nicht unterstützt ganz abgeschaltet werden. Hierfür muss ein Rundsteuerempfänger nachgerüstet werden. Dafür benötigt man einen Elektriker. Einfach und kostengünstig sieht anders aus.
Für die vor 01.01.2024 installierten Wallboxen gilt Bestandsschutz. Habe aber auch schon gelesen, dass auch diese in ein paar Jahren einen Rundsteuerempfänger nachrüsten müssen.
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Ok. Rundsteuerempfänger. Wieder was gelernt.
So oder so kommen dann, wie die von der GEZ und schauen nach dem Rechten: HÖRZU-Abo im Briefkasten. Hinter den Gardinen flimmert was!....Nachbarn ausfragen...