Ich hab auch extra nochmal im Leasing Vertrag nachgesehn :
Unter XVI steht :
5. Ein Erwerb des Fahrzeugs vom LG durch den LN nach Vertragsablauf ist ausgeschlossen.
Wundert mich halt nur. Ob ich ihn in 4 Jahren übernehmen wiill is ja ne andere Sache.
... okay, da schau ich mal nach.... aber wie gesagt: Dürfen und Wollen sind zwei Paar Schuhe