Bei DIESER Thematik würde ich Grün wählen, da hier die Etablierten Energieversorger zu sehr ihre Finger in der Politik haben.
Allerdings hindern mich andere Themen daran, es zu tun.
Bei DIESER Thematik würde ich Grün wählen, da hier die Etablierten Energieversorger zu sehr ihre Finger in der Politik haben.
Allerdings hindern mich andere Themen daran, es zu tun.
Mir ist mein Akku ehrlich gesagt zu schade um ihn für bidirektionales laden zu verwenden. Da müsste der Strompreis schon erheblich steigen bis da die Kosten Nutzen Rechnung auf geht.
Zumal die Autohersteller das auch protokollieren!
Ihre Garantieleistungen von x Jahren und xxx-tkm haben auch Bedingungen dahingehend.....!
Wartet erst mal ab. In DE ist mal wieder die gesätzliche Grundlage dafür noch nicht geschaffen.
...Irgendwo habe ich vor ein paar Tagen noch einen Bericht gelesen das das noch ein "paar" Jahre dauern kann.🤬
Ja. So tickt Deutschland
Irrtum, V2H (Vehicle-to-home) ist zulässig und es gibt keine regulatorischen Hürden !
Ganz anders bei V2G (vehicle-to-grid), dem steht das EnWG entgegen.
Von daher einfach beim nächsten eAuto darauf bestehen, das das DC-Schütz (zwischen CCS Buchse und Batterie) freigegeben ist und bei "negativen Strömen" (ohne sich drehende Räder) nicht geöffnet wird.
Ist im Prinzip ganz einfach.
Alles anzeigenIrrtum, V2H (Vehicle-to-home) ist zulässig und es gibt keine regulatorischen Hürden !
Ganz anders bei V2G (vehicle-to-grid), dem steht das EnWG entgegen.
Von daher einfach beim nächsten eAuto darauf bestehen, das das DC-Schütz (zwischen CCS Buchse und Batterie) freigegeben ist und bei "negativen Strömen" (ohne sich drehende Räder) nicht geöffnet wird.
Ist im Prinzip ganz einfach.
Dann frag mal bei go-e z.b. nach. Bieten Wallboxen mit der Optionen an.
Freischaltung steht in den Sternen weil die gesetzlichen Grundlagen dafür nicht geschaffen sind.
Und nicht nur da. Hätte schon längst eine "legal" Wallbox wenn es gehen würde.
Noch einmal, für V2H (Vehicle-to-Home) ist alles geklärt.
V2H bedeutet "Behind the Meter" und damit ist das Netz (Grid) nicht tangiert.
Schau einmal hier - Bundesdrucksache 20/14985 vom 14.02.2025: Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU Fraktion, Titel: Die Zukunft bidirektionalen Ladens Seite 3 - Mitte: Zitat: Für V2H sind keine verbleibenden regulatorischen Hürden bekannt.
Das Problem ist, daß sich keiner traut, die Hersteller sind alle zu schüchtern.
Auch von der technischen Seite gibt es keine Probleme. Es gilt die VDE-AR-4105 und im Entwurf 2024-10 steht es jetzt auch für DC-BiDi explizit drin. Etwas anders gestaltet es sich für AC-BiDi, hier sind die eAutoHersteller in der Pflicht, da der On-Board-Charger die Netzanschlußbedingungen erfüllen muß. Dies ist bei AC-BiDi der Knackpunkt.
Bei DC-BiDi wird eine DC-BiDi-Wallbox benötigt und die ist de-facto analog zu jedem eHeimspeicher aufgebaut (ohne Batterie natürlich, die ist dann auf Rädern).
Na hab ich doch geschrieben das da noch keiner mitspielt. Warum auch immer. Ich habe die Aussage bekommen das es wegen in DE nicht geregelten Fakten nicht eingesetzt bzw. freigegeben werden kann. Also nützt das alles nichts wenn es keinen Wallboxen mit der Funktion gibt. 🤷
Hm... also ich bin ja nicht so der technisch versierte Mensch, aber kann es sein, daß man hier über zwei verschiedene Dinge spricht? In beiden Fällen zwar rechtlich nichts dagegen spricht, in einem Fall aber die Fahrzeughersteller nicht mitspielen?
Das Nutzen des Fahrzeuges als Haus-Speicher über DC wäre derzeit wohl durchaus möglich, allerdings bräuchte man dafür am Haus statt einer gewöhnlichen Wallbox einen Schnellader; was die Sache aktuell und bei bei nachträglicher Installation sowieso unrentabel erscheinen läßt. Über AC ist das V2H aktuell zwar auch möglich; aber die Fahrzeughersteller kappen nach einer bestimmten Zahl übertragener kwh den Stromfluß in diese Richtung dauerhaft. Mir scheint, daß hier der eine von V2H DC und der andere von V2H AC spricht, oder habe ich da was falsch verstanden?
RausE: Warum denn die Flinte so schnell ins Korn werfen ?
Der Engpaß sind die eAutoHersteller, dort sitzt die Kontrolle über das DC-Schütz - die Wallboxhersteller könnten/würden schon liefern. Aber der Knackpunkt sind die eAutoHersteller. Und dort müssen die interessierten Kunden ansetzen, bei den eAutohäusern, den Importeuren und auch in den Medien.
tvinnefossen: In beiden Fällen (AC-BiDi/DC-BiDi & V2H/V2G) ist die Grundvoraussetzung, das das eAuto "liefert".
Es ist auch kein Schnelllader (DC-BiDi) erforderlich, da die Leistungen im Haushalt eher geringer sind, idR kleiner als 4,2 kW. Und für's Laden steht im Gegenzug ja auch der (ganze) Tag zur Verfügung.
Aber klar, eine DC-BiDi-Wallbox dürfte ca. 1 - 2 k€ teurer sein als eine AC-Überschußlösung, aber die Installation kosten ähnlich viel. Der große Vorteil ist die Nutzung kleinerer Ladeleistungen (< 1,4 kW/1ph), gerade im Winter und an trüberen Tagen.
Und auch klar: V2H ist nur bei vorhandener PV-Dachanlage interessant !
Das die Autohersteller da zurückhaltend sind ist doch verständlich!.
Der E-Auto skeptische Verbrennerfahrer glaubt ja, das der Akku nach kürzester Zeit (Wie beim Handy) den Geist aufgibt.
Wenn man dann als E-Auto Hersteller noch "externe" Ladezyklen zulässt wird selbst der bzgl. der Akku Lebensdauer unsicher.