"Da beim Elektroauto kein Kraftstoff verbrannt wird, sind diese Fahrzeuge – vor allem bei geringem Tempo – nahezu geräuschlos unterwegs. Insbesondere für blinde und sehbehinderte Fußgänger kann dies allerdings gefährlich sein, die Orientierung im Straßenverkehr erschweren und ggf. zu Unfällen führen. Wichtig sind die akustischen Signale der Fahrzeuge ebenso für Kinder, Senioren oder Radfahrer. Aus diesem Grund müssen alle neu zugelassenen, geräuscharmen Fahrzeuge, zu denen vor allem Hybrid- und Elektroautos zählen – seit Juli 2021 mit einem Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS) ausgestattet sein."
Dies gilt insbesondere auch beim Rückwärtsfahren.